MALTA DAUERAUFENTHALTSPROGRAMM
(MPRP)
Das Malta Daueraufenthaltsprogramm (MPRP), auch bekannt als Maltas goldenes Visum, gewährt Drittstaatsangehörigen, die Sicherheits-, Beitrags- und Immobilienkriterien erfüllen, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
Dauerhafter Aufenthalt für Investoren und ihre Familien.
Das Malta Daueraufenthaltsprogramm wird häufig als
Maltas goldenes Visum bezeichnet; beide Begriffe beschreiben dasselbe offizielle Programm. Malta liegt im Mittelmeer südlich von Italien und bietet qualifizierten Drittstaatsangehörigen und ihren Familien ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Genehmigte Inhaber haben das Recht, unbegrenzt in Malta zu leben, solange sie die Programmvorschriften einhalten. Daueraufenthaltsberechtigte können eine Arbeitserlaubnis beantragen und im Rahmen der lokalen Vorschriften öffentliche Leistungen nutzen.
Geschäftsleute, Investoren, Freiberufler und Ruheständler entscheiden sich für das maltesische Aufenthaltsrecht, um Freizügigkeit im Schengen-Raum, hohe Lebensqualität und einen sicheren Hafen zu erlangen. Das MPRP führt nicht direkt zur Staatsbürgerschaft. Interessieren Sie sich eher für Einbürgerungswege statt für den Aufenthalt?
Maltesische Staatsbürgerschaft durch Verdienst
— oder für US-Bürger,
Maltesische Staatsbürgerschaft für US-Bürger.
- Status: Daueraufenthalt (keine Staatsbürgerschaft).
- Schengen-Reisen: Visumfreies Reisen im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen nach Genehmigung.
- Immobilie: Immobilienerwerb ab €375.000 oder Anmietung ab €14.000 Jahresmiete.
- Beiträge: €37.000 Staatsbeitrag, €60.000 Verwaltungsgebühr und €2.000 Spende (+€7.500 für jeden erwachsenen Unterhaltsberechtigten außer dem Ehepartner).
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Gesamtvermögen von €500.000 (davon mindestens €150.000 liquide Finanzwerte) oder Gesamtvermögen von €650.000 (davon mindestens €75.000 liquide Finanzwerte); Krankenversicherung obligatorisch.
- Familie: Ehepartner/Partner, unterhaltsberechtigte Kinder (in der Regel unverheiratet und abhängig bis 29 Jahre) sowie Eltern und Großeltern einschließbar.
- Bearbeitungszeit: In der Regel 4 bis 6 Monate; keine Mindestaufenthaltsdauer zur Aufrechterhaltung des Status erforderlich.
- Rechtsgrundlage: Verordnungen zum maltesischen Daueraufenthaltsprogramm (S.L. 217.26), verwaltet von der Residency Malta Agency.
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und erfolgreiche Sicherheits- und Compliance-Prüfungen (AML/KYC).
- Vermögensnachweis: (Option A) Gesamtvermögen ≥ €500.000, davon mindestens €150.000 liquide, oder (Option B) Gesamtvermögen ≥ €650.000, davon mindestens €75.000 liquide (muss für die ersten 5 Jahre gehalten werden).
- Qualifizierte Immobilie: Kauf ab €375.000 oder Miete ab €14.000/Jahr.
- Rechtzeitige Zahlung der staatlichen Verwaltungsgebühr und des Beitrags.
- Spende in Höhe von €2.000 an eine registrierte Organisation.
- Gültige Krankenversicherung für alle in den Antrag einbezogenen Personen.
- Keine physische Anwesenheitspflicht auf Malta, wobei jedoch eine tatsächliche Verbindung zum Land erwartet wird.
- Vorprüfung: Vertrauliche Eignungsprüfung und AML/KYC-Vorbewertung.
- Dokumentenvorbereitung: Zusammenstellung von Pässen, Führungszeugnissen, Finanznachweisen, Versicherungen und Festlegung der Immobilienoption (Miete oder Kauf).
- Einreichung und Prüfung: Offizielle Antragseinreichung, Durchführung von Hintergrundprüfungen und Beantwortung von Rückfragen.
- Genehmigung und Abwicklung: Entrichtung staatlicher Gebühren, Beiträge und Spenden nach Genehmigung sowie Abschluss der Immobilientransaktion.
- Ausstellung der Karten: Übergabe der Aufenthaltskarten an den Hauptantragsteller und die Familienmitglieder.
- Statusverwaltung: Aufrechterhaltung der Immobilien-, Versicherungs- und Finanzanforderungen sowie fristgerechte Verlängerung der Karten.
| Kategorie |
Betrag |
Beschreibung |
| Staatliche Verwaltungsgebühr (Hauptantragsteller) |
€60.000 |
Ehepartner und minderjährige Kinder inklusive; €7.500 pro erwachsenem Unterhaltsberechtigten |
| Staatlicher Beitrag |
€37.000 |
Nicht rückzahlbarer Beitrag |
| Spende an Zivilgesellschaft |
€2.000 |
An eine anerkannte maltesische Organisation |
| Immobilienerwerb |
≥ €375.000 |
Muss für mindestens 5 Jahre gehalten werden |
| Immobilienmiete |
≥ €14.000 / Jahr |
Mietvertrag über mindestens 5 Jahre |
| Rechts- und Beratungskosten |
Variabel |
Abhängig von der Familiengröße —
Angebot anfordern |
- Familienintegration: Ehepartner/Partner, unterhaltsberechtigte Kinder (in der Regel bis 29 Jahre) sowie Eltern und Großeltern.
- Arbeiten in Malta: Daueraufenthaltsberechtigte können eine Arbeitserlaubnis beantragen.
- Bildung und Gesundheit: Zugang zum maltesischen Bildungs- und Gesundheitssystem im Rahmen der lokalen Vorschriften.
- Schengen-Mobilität: Visumfreies Reisen im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen nach Genehmigung.
Antragsteller mit einwandfreiem Führungszeugnis, bestandenen Sicherheitsprüfungen, Nachweis ausreichender Vermögenswerte und Liquidität, Erwerb einer qualifizierten Immobilie (Miete oder Kauf), Zahlung der Beiträge sowie einer Spende von €2.000 und einer gültigen Krankenversicherung.
Die Dauer variiert je Einzelfall; nach vollständiger Einreichung der Dokumente und erfolgreichem Abschluss der Sicherheitsprüfungen erfolgt die Genehmigung in der Regel innerhalb weniger Monate.
Ehepartner oder Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder (in der Regel unverheiratet und abhängig bis 29 Jahre) sowie Eltern und Großeltern, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Es fallen staatliche Verwaltungsgebühren, ein staatlicher Beitrag, eine Spende von €2.000 sowie die Kosten für den Immobilienerwerb oder die Anmietung an. Rechts- und Beratungskosten richten sich nach der Familiengröße.
Das Programm schreibt keine Mindestanzahl an Anwesenheitstagen pro Jahr vor. Zur Aufrechterhaltung des Status müssen jedoch die Anforderungen an Immobilie, Versicherung und finanzielle Mittel durchgehend erfüllt werden.
Daueraufenthaltsberechtigte können eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die Gründung von Unternehmen unterliegt den allgemeinen rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen.
Es müssen bestimmte Schwellenwerte für Gesamtvermögen und Liquidität nachgewiesen und über die ersten Jahre hinweg aufrechterhalten werden.
Ja — Inhaber einer genehmigten Daueraufenthaltskarte können ohne Visum innerhalb des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen reisen.
Erforderlich sind Identitätsdokumente, polizeiliche Führungszeugnisse, Kontoauszüge, Versicherungspolicen, Immobilienverträge sowie ausgefüllte Antragsformulare.
Unvollständige Unterlagen, unzureichende Nachweise über Mittelherkunft, Verzögerungen bei Führungszeugnissen sowie Miet- oder Kaufverträge, die nicht den Programmvorgaben entsprechen, sind die häufigsten Ursachen für Verzögerungen.
Ja, ein Wechsel ist möglich, solange Sie durchgehend eine qualifizierte Immobilie besitzen oder mieten, die die Mindestwerte und die 5-Jahres-Frist erfüllt. Der Vertreter muss vorab informiert werden.
Staatliche Beiträge werden nach der Einzahlung grundsätzlich nicht erstattet. Die Rückerstattung von Verwaltungs- und Beratungshonoraren richtet sich nach Ihrem Dienstleistungsvertrag.
Es ist keine zwingende Voraussetzung für den Antrag, jedoch erleichtert ein lokales oder europäisches Bankkonto die Abwicklung. Banken wenden standardmäßige KYC-Verfahren an.
Die Dokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreichung aktuell sein. Bei längeren Prüfungsverfahren kann eine Aktualisierung angefordert werden.
Akzeptiert werden Kontoauszüge, Anlageportfolios, geprüfte Jahresabschlüsse, Grundbucheinträge sowie offizielle Nachweise zur Herkunft der Mittel.
Sie sollten Reisen kurz vor Ablauf der Karte vermeiden. Die Überwachung der Verlängerung liegt in der Verantwortung des Antragstellers; Reisen mit abgelaufener Karte kann bei der Einreise in den Schengen-Raum zu Problemen führen.
Überschreitet ein Kind vor der Genehmigung die Altersgrenze oder ändert sich der Unterhaltsstatus, kann für diese Person möglicherweise ein separater Antrag erforderlich sein.
Ja — bei Aufgabe der qualifizierten Immobilie oder der Versicherung sowie bei Vernachlässigung periodischer Prüfungen kann der Aufenthaltsstatus entzogen werden.
Das MPRP verlangt keinen offiziellen Sprachtest. Englisch ist in Malta jedoch weit verbreitet und erleichtert den Alltag erheblich.
Es gibt keine geografische Beschränkung, sofern die Immobilie die Mindestwert- oder Mietvorgaben erfüllt. Für den Immobilienerwerb gelten Standard-Sicherheitsprüfungen.
Konsistenz muss durch amtliche Berichtigungsbescheinigungen oder behördliche Schreiben sichergestellt werden. Übersetzungen und Apostillen müssen fehlerfrei vorliegen.
Bestimmte administrative Schritte können bevollmächtigten Vertretern übertragen werden. Für die Abgabe biometrischer Daten und wesentliche Unterschriften ist jedoch die persönliche Anwesenheit erforderlich.
Zusammenfassende Details zu staatlichen Verwaltungsgebühren, Beiträgen, der €2.000 Spende und den Schwellenwerten für Miete/Kauf über 5 Jahre.
Einbeziehbare Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder, Eltern) sowie Arbeits-, Bildungs-, Gesundheits- und Reise-rechte.
Die gesamte Prozesslandkarte von der Vorprüfung über die Dokumentenvorbereitung und Genehmigung bis zur Kartenausstellung und Statussicherung.
Checkliste für Identitätsdokumente, polizeiliche Führungszeugnisse, Vermögensnachweise, Versicherungen und Immobilienpapiere.
Bitte überprüfen Sie stets die aktuellen Regierungsgesetze und Rundschreiben; finanzielle Beträge und Voraussetzungen können aktualisiert werden.
Detaillierte Informationen zu maltesischem Aufenthalt, Immobilienmarkt und Lebensstil.
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